Gemeinde Biberist

Steuer-Informationen

Finanzen + Steuern

Provisorische Ratenrechnung / Steuervorbezug
Als Grundlage für die Berechnung der provisorischen Steuerrechnung gilt die letzte definitive Veranlagung (100% der letzten definitiven Veranlagung). Die provisorischen Steuern sind in drei Raten zu bezahlen:

1. Rate fällig am 30. April
2. Rate fällig am 30. Juni
3. Rate fällig am 31. Oktober


Ab Fälligkeitsdatum wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rate nicht fristgerecht bezahlt werden, bitten wir Sie, sich bei der Abteilung Finanzen + Steuern, 032 671 12 40, steuern(at)biberist.ch, zu melden, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.


Erfolgt ein Zuzug nach Fälligkeit der ersten oder zweiten Rate, sind die provisorischen Gemeindesteuern (je nach Zuzugsdatum und Eingang Steuerdaten von der Zuzugsgemeinde) in einer oder zwei Raten zu bezahlen. Weitere Einzahlungsscheine können hier bestellt werden.


Falls Sie ausstehende Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, benutzen Sie dieses Kontaktformular um weitere leere Einzahlungsscheine zu bestellen, oder dieses Kontaktformular um eine Ratenzahlung (vorgedruckte Einzahlungsscheine) zu vereinbaren.

Definitiv veranlagte Steuerrechnung
Eine definitiv veranlagte Steuerrechnung ist innert 30 Tagen zahlbar. Ab Fälligkeitsdatum wird ein Verzugszins zum aktuell gültigen Zinssatz berechnet. Kann eine Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann mit uns eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.


Steuererlass definitive Gemeindesteuern
Erlassgesuche für definitiv veranlagte Gemeindesteuern sind mit schriftlicher Begründung und den nötigen Beweismitteln bei der Abteilung Finanzen + Steuern einzureichen. Auf dem Gesuch ist zwingend zu erwähnen, dass es sich um die Gemeindesteuern xxxx (Jahr) handelt. Zusätzlich zum Erlassgesuch sind folgende Dokumente auszufüllen:
Fragenbogen zum Erlassgesuch
Formular zum Erlassgesuch
Sämtliche in den Dokumenten aufgeführten Zahlen sind in Kopie zu belegen. Das Erlassgesuch sowie die zwei Dokumente sind vollständig ausgefüllt und mit sämtlichen Unterlagen bei der Abteilung Finanzen + Steuern Biberist einzureichen. Ihr Gesuch wird anschliessend von uns geprüft und zum Beschluss weitergeleitet.


Einreichen der Steuererklärung
Die Steuererklärung müssen Sie direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn, einreichen. Den Steuererklärungen ist jeweils ein frankiertes Rücksende-Kuvert beigelegt, damit Sie die Steuererklärung nur noch auf die Post bringen müssen.

Wegzüge ins Ausland
Wenn Sie wissen, dass Sie die Schweiz verlassen wollen, bitten wir Sie, sich so rasch als möglich mit der Einwohnerkontrolle Biberist, 032 671 12 10, und der Abteilung Finanzen + Steuern, 032 671 12 40, steuern(at)biberist.ch, in Verbindung zu setzen. Sie müssen vor Ihrer Abreise alle Steuererklärungen (Vorjahre, aktuelles Jahr) ausgefüllt und abgegeben haben sowie alle Steuerausstände beglichen haben. Die entsprechenden Steuererklärungsformulare können Sie bei uns verlangen.

 

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Die Kantonale Steuerverwaltung

 

Formular zum Erlassgesuch
Fragenbogen zum Erlassgesuch
Steuerreglement vom 16.12.2010