Gemeinderat Biberist

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Auszug aus der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Biberist vom 17. Mai 2001:

§ 40 1. Zusammensetzung und Wahl

  1. Der Gemeinderat besteht aus 11 Mitgliedern.
  2. Sie werden nach dem Proporzverfahren gewählt.


§ 41 2. Stellung

  1. Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde.
  2. Er beschliesst und wählt in allen Angelegenheiten, die nicht in der Gesetzgebung, in der Gemeindeordnung oder in anderen rechtsetzenden Gemeindereglementen ausdrücklich einem anderen Organ übertragen sind.
  3. Er vertritt die Gemeinde nach aussen.