Auszug aus der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Biberist vom 17. Mai 2001:
§ 22 1. Begriff
Die Gemeindeversammlung wird aus den anwesenden stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde gebildet.
§ 24 3. Berufung
Die Gemeindeversammlung ist einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch zweimal im Jahr:
a) um den Voranschlag für das kommende Jahr zu beschliessen;
b) um die Rechnung des vergangenen Jahres zu beschliessen.
§ 26 Einladung
§ 27 Auflage der Traktanden
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