Gemeinderat Biberist

Gemeindever­­sammlung

Daten der Gemeindeversammlung im 2024:

01. Februar 2024 (ausserordentliche GV)
13. Juni 2024 (Rechnung)
05. Dezember 2024 (Budget)

Auszug aus der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Biberist vom 17. Mai 2001:

§ 22 1. Begriff
Die Gemeindeversammlung wird aus den anwesenden stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde gebildet.

§ 24 3. Berufung
Die Gemeindeversammlung ist einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch zweimal im Jahr:
a) um den Voranschlag für das kommende Jahr zu beschliessen;
b) um die Rechnung des vergangenen Jahres zu beschliessen.

§ 26 Einladung

  1. Die Stimmberechtigten sind mindestens 7 Tage im voraus zur Gemeindeversammlung einzuladen.
  2. Ort, Datum, Zeit und Traktanden sind anzugeben.
  3. Die Einladung ist im Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen oder den Stimmberechtigten zuzustellen.

§ 27 Auflage der Traktanden

  1. Die Anträge des Gemeinderates, die entsprechende Unterlagen und das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegen in der Zeit zwischen Einberufung und der Versammlung in der Gemeindekanzlei während der Schalterstunden auf.
  2. Der Gemeinderat kann die Zustellung einzelner Vorlagen an alle Stimmberechtigten beschliessen.