Wer kann unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion angegliederten Gemeinden können die Dienstleistungen des Sozialdienstes kostenlos in Anspruch nehmen. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien der angeschlossenen Einwohnergemeinden, unabhängig von ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion.
Was macht der Sozialdienst?
Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, können Sie die Hilfe des Regionalen Sozialdienstes in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einer der Sozialregion angegliederten Gemeinde Wohnsitz haben. Ausländerinnen und Ausländer benötigen B- oder C-Ausweis. Zuständig für das Beratungsgespräch sind diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Die Sozialhilfe soll zeitlich beschränkt sein. Die finanzielle Hilfe wird erst gewährt, wenn die vorgelagerten Systeme ausgeschöpft sind (Subsidiaritätsprinzip). Dies bedeutet, dass finanzielle Hilfe erst gewährt wird, wenn die Berechtigungen zu Bezügen bei der Krankentaggeld-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder bei weiteren Einnahmequellen erloschen sind oder noch nicht erschlossen werden konnten. Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe? Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Wie hilft der Sozialdienst?
Ziel der Dienstleistungen ist es, Ihnen Wege zur persönlichen und finanziellen Selbständigkeit aufzuzeigen und Sie dabei zu unterstützen. Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation nicht innert nützlicher Frist verbessern lässt, unterstützt Sie der Sozialdienst finanziell nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Wir beraten Sie auch in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen und können Ihnen auch die Informationen und Hilfsangebote anderer sozialer Fachstellen zugänglich machen.
Wie erhalten Sie einen Termin beim Sozialdienst?
Sie können sich direkt am Schalter melden oder anrufen. Nachdem Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin für ein Gespräch bei einer unserer Sozialarbeiterinnen oder einem Sozialarbeiter.
Unser Sozialdienst ist zuständig für die Unterbringung und Betreuung von Personen mit Ausweis N und F im Asyl- und Flüchtlingsbereich, die nicht in der Lage sind, ihre Existenz selbst zu sichern.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Seit dem 01.01.2013 haben die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden die bisherigen Vormundschaftsbehörden der Gemeinden abgelöst.
Der Regionale Sozialdienst BBL erbringt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde folgende Leistungen:
- Prüfung von Gefährdungsmeldungen bei Personen jeden Alters
- Führung von Beistandschaften für Personen jeden Alters
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Private Mandatsträger (PRIMA)
Zahlreiche engagierte Privatpersonen führen Beistandschaften für Menschen mit Beeinträchtigungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familie.
Welche Personen brauchen PRIMA?
Erwachsene Menschen, die in gewissen Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Aufgrund von körperlichen oder psychischen Krankheiten sind sie in administrativen und/oder finanziellen Angelegenheiten auf Hilfe angewiesen. Oft fehlt auch eine Vertrauensperson, die zuhört und mit der man persönliche Probleme besprechen kann.
Wer ist als PRIMA geeignet?
Engagierte Personen (u.a. im pensionierten Alter), die hilfsbereit und diskret sind, über freie Zeit (max. bis 10 Stunden pro Monat) und über Einfühlungsvermögen verfügen. Personen, die interessiert sind und Knowhow mitbringen, sich um die administrativen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten der verbeiständeten Person zu kümmern.
Was sind die Aufgaben der PRIMA?
PRIMA stellen sicher, dass Rentenansprüche sowie Versicherungsleistungen geklärt und sichergestellt werden. PRIMA führen die Buchhaltung, tauschen sich mit involvierten Institutionen aus, besuchen die verbeiständete Person zu Hause oder im Heim und kümmern sich um die alltäglichen Probleme. Alle zwei Jahre wird zu Handen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Solothurn ein Rechenschaftsbericht und eine Rechnung erstellt.
Wie werden PRIMA unterstützt?
Der Regionale Sozialdienst Biberist BBL berät jeden PRIMA kompetent und klärt mit ihnen die Unklarheiten bzw. bietet die Unterstützung an, wenn PRIMA nicht mehr weiterwissen.
Für werdende PRIMA
Sind Sie interessiert, als Freiwillige oder Freiwilliger jemanden zu unterstützen, der Hilfe benötigt? Als PRIMA können Sie Ihre Lebenserfahrung und Ihre Kompetenz in administrativen, finanziellen und persönlichen Fragen zugunsten von hilfsbedürftigen Personen einsetzen.
Online Kurs für PRIMA
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular per Post oder per E-Mail.
Franziska Hobi steht Ihnen bei weiteren Fragen unter der Telefonnummer 032 671 12 60 zur Verfügung.
Falls Sie die Anforderungen erfüllen, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, um die gegenseitigen Erwartungen zu klären.
Für bestehende PRIMA
Der Regionale Sozialdienst Biberist BBL bietet Ihnen kompetente Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Führung der Beistandschaft an, sei es per Telefon, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Diverse Informationen und Unterlagen zur Mandatsführung finden Sie nachfolgend:
Diverse Informationen zur Mandatsführung finden Sie unter dem folgenden Link: https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/kindes-und-erwachsenenschutz/fuer-private-beistaende/
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion angegliederten Gemeinden können kostenlos beim Zweckverband Familienberatung Bucheggberg und Wasseramt Sozialberatung in Anspruch nehmen. Der Zweckverband ist auch für die Ausarbeitung von Unterhaltsverträgen zuständig. Bitte melden Sie sich hier.