Der Haushalts- und Gewerbekehricht ist eine Pauschalgebühr, welche pro Haushalt-, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb verrechnet wird. Die Gebühr pro Jahr beträgt CHF 198.00 (inkl. MwSt.)
Ab 01.01.2013 sind die Grüngutabfälle in der Pauschalgebühr von CHF 198.00 enthalten.
Folgendes muss erfüllt sein, damit die Gebühr erlassen wird:
- Bei Steuerpflichtigen, deren steuerpflichtiges Einkommen unter CHF 12‘000.00 (Tarif A) und unter CHF 7‘500.00 (Tarif B) liegt, wird keine Pauschalgebühr erhoben.
- Von der Pauschalgebühr befreit wird ein reiner Dienstleistungs- oder Kleinstgewerbebetrieb, welcher sich in der selbstbewohnten Wohnung oder im selbstbewohnten Haus befindet, maximal einen Arbeitsplatz enthält und die Arbeitsfläche von maximal 10.00m2 nicht überschreitet.
Der Rechnungsempfänger hat schriftlich nach Erhalt der Gebührenrechnung innerhalb der Einsprachefrist ein Erlassgesuch zu stellen und den Nachweis zu erbringen, dass es sich um einen reinen Dienstleistungs- oder Kleinstgewerbebetrieb handelt.