Gemeinde Biberist

Selbständigerwerbende und Arbeitgeber

AHV-Zweigstelle BBL

Selbständigerwerbende und Arbeitgeber müssen sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) oder bei der Ausgleichskasse ihres Verbandes anmelden um die persönlichen Beiträge und Lohnbeiträge für die Arbeitnehmer abzurechnen. Grundsätzlich ist jede Lohnzahlung AHV-pflichtig und der Arbeitgeber ist zur ordnungsgemässen Abrechnung mit der Ausgleichskasse verpflichtet. Dies gilt auch für Privathaushalte mit Hausdienst- oder Pflegepersonal sowie Hausverwaltungen für Abwarte. 2.02

AHV / IV