Eine IDK kann bei der Einwohnergemeinde beantragt werden. Jeder Einwohner muss persönlich auf der Gemeinde vorsprechen, um das Antragsformular zu unterzeichnen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Begleitung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Jener hat sich mit einem aktuellen amtlichen Papier auszuweisen. Die alten, abgelaufenen Ausweise sowie ein aktuelles Passfoto gemäss Fotomustertafel sind zur Antragstellung mitzubringen. Die Angabe der Körpergrösse wird ab 14 Jahren verlangt; die persönliche Unterschrift ab 7 Jahren. Der Verlust eines Ausweises ist durch eine polizeiliche Verlustmeldung zu belegen.
Kriterien für Bildaufnahme
Gebühren
Kinder bis 18 Jahre: CHF 35
Erwachsene ab 18 : CHF 70