Die Einwohnergemeinden sind, seit 01.01.2016, zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Die Abteilung Bau + Planung als Leitbehörde koordiniert das Bewilligungsverfahren und eröffnet, sofern weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind, gesamthaft den Entscheid.