Sie sind neu in die Gemeinde Biberist zugezogen? Herzlich willkommen in Biberist!
Melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug online via eUmzug oder persönlich bei den Einwohnerdiensten der Einwohnergemeinde Biberist an.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten nach erfolgter Adressänderung eine Rechnung mit den Gebühren des Migrationsamtes in Höhe von CHF 30.00 pro Person und CHF 20.00 für Minderjährige. Wenn Sie noch den Ausländerausweis im Büchleinformat besitzen, erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von CHF 40.00 pro Person und CHF 30.00 für Minderjährige.
Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung mit den Gebühren des Migrationsamtes in Höhe von CHF 30.00 (für die Änderung des Ausländerausweises) pro Person.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
Schweizer Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein im Original
- Identitätskarte oder Pass
- Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung)
- Mietnachweis bei Mietwohnung
- Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
- Geburtsschein oder Familienbüchlein bei Kindern unter 18 Jahren
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
- Anmeldegebühr CHF 10 / Wochenaufenthalter CHF 30
Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländischen Pass
- Ausländerausweis
- Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung)
- Mietnachweis bei Mietwohnung
- Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
- Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
- Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
- Geburtsschein oder Familienbüchlein mit ersichtlichen Elternnamen bei Kindern unter 18 Jahre
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
Bei Zuzug von ausländischen Staatsbürger/innen direkt aus dem Ausland bringen Sie bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländische Identitätskarte oder ausländischen Pass
- Arbeitsvertrag im Original (unterschrieben)
- Mietnachweis bei Mietwohnung
- Untermietsvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
- Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
- Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
- Versicherungsnachweis Krankenkasse, Grundversicherung (kann nachgereicht werden)