Gemeinde Biberist

Heimatschein - Aufhebung Hinterlegungspflicht im Kanton Solothurn

Einwohnerdienste

Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2024 ist im Kanton Solothurn der Heimatschein nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle der Niederlassungsgemeinde zu hinterlegen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden im Kanton Solothurn entsprechend angepasst. Die Heimatscheine gehören jedoch der Inhaberin / dem Inhaber und diese haben grundsätzlich Anspruch auf deren Rückgabe.

Abholung Heimatschein

Die bei der Gemeindeverwaltung Biberist hinterlegten Heimatscheine können ab sofort persönlich abgeholt werden. Bitte nehmen Sie dazu einen amtlichen Ausweis mit. Ehepaare oder im gleichen Haushalt lebende Personen sind berechtigt, auch den Heimatschein für den jeweils anderen abzuholen. Alle weiteren Personen haben ihren Heimatschein persönlich zu beziehen.

Hinweis

In der Regel sind bei den Einwohnergemeinden nur Heimatscheine von volljährigen Schweizerinnen und Schweizern hinterlegt. Gerne dürfen Sie sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung über die Hinterlegung erkundigen:

Einwohnergemeinde Biberist
Tel. 032 671 12 10
wdbbrstch