Gemeinde Biberist

Abmeldung/Wegzug

Einwohnerdienste

Sie ziehen aus der Gemeinde Biberist weg?

Melden Sie sich bitte online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Biberist innerhalb von 14 Tagen ab.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizer wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.

Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
 

Schweizer Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
     

Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländerausweis
     

Sie wandern in ein anderes Land aus?
Setzen Sie ich in diesem Fall 2 Monate vor der Ausreise, zur Abrechnung der provisorischen und definitiven Steuern und weiteren Gebühren, mit der Abteilung Finanzen + Steuern unter 032 671 12 40 in Verbindung. Erst anschliessend kann die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten erfolgen.

Umzug